
Bettina
wurde das alles angehoben? cool, danke
Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
Tabakwaren | Richtmengen innerhalb der EU |
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Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 Kilogramm |
Bis zum 31. Dezember 2017 sind Zigaretten, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien im steuerrechtlich freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der globalen Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 2011/64/EU durch einen der genannten Mitgliedstaaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei.
Alkoholische Getränke | Richtmengen innerhalb der EU |
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Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) |
10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) |
20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben davon unberührt.
Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren | Richtmengen innerhalb der EU |
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Kaffee | 10 Kilogramm |
Kaffeehaltige Waren | 10 Kilogramm |
Sind Tabakwaren (insbesondere Zigaretten) in einem anderen Mitgliedstaat mit deutschen Steuerzeichen versehen, ist dies ein deutlicher Hinweis auf illegal gehandelte Ware.